Nostrifizierung
Medizinische Berufe gehören zur Gruppe der so genannten reglementierten Berufe und erfordern eine Nostrifizierung des Diploms. Ein Beruf wird als reglementiert anerkannt, wenn aus rechtlicher Sicht bestimmte Qualifikationen für ihn erforderlich sind, z. B. das Recht, ihn auszuüben, und die Notwendigkeit, staatliche Prüfungen abzulegen.
Ein polnisches Diplom einer Krankenschwester, eines Arztes, eines Apothekers oder eines Elektroradiologen wird in der Schweiz unter der Bedingung anerkannt, dass das Nostrifizierungsverfahren bestanden wird. Die beiden wichtigsten Institutionen für die Nostrifizierung ausländischer Diplome im Gesundheitsbereich in der Schweiz sind das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) und die Medizinalberufekommission (MEBEKO). Die Kosten für die Nostrifizierung des Diploms in der Schweiz werden vollständig von der Academia Carenea übernommen. Die Kandidatinnen und Kandidaten tragen lediglich die Kosten für die Übersetzung der Dokumente ins Deutsche.